Allgemeine Geschäftsbedingungen

enlinea
Inhaberin: Marion Rehor
Paradies 6
74535 Mainhardt
Telefon: +49 (0)7903 4213379
E-Mail: marion@enlinea.de
Internet: https://enlinea.de

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Kunden („Auftraggeber“) und enlinea („Auftragnehmer“) über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen durch den Auftragnehmer zur Verbesserung der Onlinepräsenz des Auftraggebers in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Der Auftragnehmer bietet umfassende Leistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere die folgenden Serviceleistungen an, die der Auftraggeber je nach Auftrag in Kombination oder als einzelne Leistung beauftragt:

  • Online-Marketing: Entwicklung einer Strategie für das Online-Marketing.
  • Suchmaschinenoptimierung: Analyse und Bearbeitung des Internetauftritts des Auftraggebers mit dem Ziel, eine bessere Positionierung in Suchmaschinen zu erreichen bzw. zu halten.
  • Texterstellung: Erstellung von Texten – je nach Auftrag auch suchmaschinenoptimiert.
  • Content-Marketing: Entwicklung einer Content-Strategie, Erstellung, Distribution und Pflege von Inhalten.
  • Google Ads-Werbemaßnahmen: Konzipierung, Erstellung und Optimierung von Google Ads-Werbekampagnen des Auftraggebers.
  • Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträge: Zugang zu einem zentralen System zur Verwaltung von Unternehmensdaten und Übermittlung der Daten an Online-Verzeichnisse/Listings.


Im Übrigen ergeben sich die weiteren Serviceleistungen aus dem jeweiligen Auftrag.

(2) Der Umfang der Leistungen des Auftragnehmers bestimmt sich ausschließlich und abschließend gemäß der unter Abs. 1 vereinbarten Leistungsbeschreibung, des jeweiligen Vertrags sowie etwaigen formwirksam vereinbarten Vertragsänderungen.

§ 2 Auftragserteilung

(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme eines schriftlich(en) oder in Textform abgegebenen Angebots des Auftraggebers, in welchem die Einzelheiten der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen aufgeführt sind.

(2) Die Präsentation der Leistungen des Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen, Internet und bloßen Produktbeschreibungen sind freibleibend und unverbindlich. Dem Auftraggeber zumutbare technische Abweichungen von Angaben in Präsentationen bleiben vorbehalten.

(3) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist jedoch dazu berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen. Einer gesonderten Mitteilung an den Auftraggeber bedarf es hierzu nicht.

(4) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

(5) Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines dritten Unternehmers handelt, hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom dritten Unternehmer bevollmächtigt zu sein.

(6) Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB ab.

§ 3 Art und Umfang von Leistungen des Auftragnehmers

(1) Beim Online-Marketing schuldet der Auftragnehmer die Entwicklung einer Strategie für das Online-Marketing des Auftraggebers.

(2) Bei der Texterstellung schuldet der Auftragnehmer die Erstellung von Texten im vereinbarten Umfang. Je nach Auftrag ist in der Texterstellung die suchmaschinenoptimierte Ausgestaltung des Textes (Verwendung von Keywords etc.) enthalten. Im Rahmen vereinbarter Korrekturschleifen kann der Auftraggeber eine Überarbeitung einzelner Sätze oder Formulierungen verlangen. Die Erstellung eines komplett neuen Textes ist ausgeschlossen. Bei suchmaschinenoptimierten Texten gibt der Auftragnehmer gibt keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google-Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt.

(3) Beim Content-Marketing schuldet der Auftraggeber, je nach Auftrag, die Entwicklung einer Content-Strategie, Erstellung, Distribution und Pflege von Inhalten.

(4) Bei Google Ads-Werbemaßnahmen schuldet der Auftragnehmer, je nach vereinbartem Umfang, neben der Verwaltung des vereinbarten Google Ads-Tagesbudgets, die Erstellung eines Google Ads-Kontos bzw. falls bereits ein Google Ads-Konto besteht, nur die laufende Änderung/Anpassung des erstellten bzw. bestehenden Kontos mit dem Ziel der Optimierung (d. h. einer Verbesserung der Key-Performance-Werte, wie z.B. Anzeigenrang, Klickrate). Der Auftragnehmer gibt jedoch keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google-Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird, soweit das Google Ads-Konto vom Auftragnehmer erstellt wurde, das Konto geschlossen. Ein bereits bestehendes Konto des Auftraggebers wird wieder auf den Ausgangszustand vor Auftragsbeginn zurückgestellt und das alleinige Zugriffsrecht an den Auftraggeber zurückgegeben.

(5) Bei der Suchmaschinenoptimierung schuldet der Auftragnehmer Beratung zur Bearbeitung der Webseite des Auftraggebers mit dem Ziel, dass diese Änderungen dazu führen, dass die Webseite in der Suchmaschine Google zu höheren Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt („Optimierungs-maßnahmen“). Die Parteien stimmen dafür zu Anfang des Vertrags die angestrebten Ziele (definierten Suchbegriffe/Suchbegriffskombinationen) ab und der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die am besten geeigneten und geplanten Optimierungsmaßnahmen („Maßnahmen”) im Rahmen eines persönlichen Angebots mit. Die Maßnahmen können sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google-Algorithmus, Änderung des Wettbewerbsumfelds des Auftraggebers, Umplanung nach Absprache etc.) jederzeit ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen der vorgesehenen Maßnahmen vorgenommen werden, steht dabei im alleinigen Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche in der im persönlichen Angebot aufgeführten Leistungen/Maßnahmen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggfs. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budgets ggfs. auch ganz entfallen. Der Auftragnehmer wird dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Auftraggebers nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände seine Aufgabe ausführen. Der Auftragnehmer kann jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme bzw. Verbesserung der Webseite des Auftraggebers in den Google-Suchlisten führen. An der Website geplante Textänderungen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber vorab schriftlich mitteilen. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen widerspricht, gelten diese als freigegeben. Eine spätere Rücknahme der Änderung bleibt möglich.

(6) Bei Listingmaßnahmen und Verzeichniseinträgen schuldet der Auftragnehmer den Zugang zu einem von Ströer Online Marketing betriebenen, zentralen System zur Verwaltung von Unternehmensdaten (Citation Management). Dabei übermittelt der Auftragnehmer nach Vertragsschluss die vom Auftraggeber im Rahmen der Einrichtung des Content Management Systems angegebenen Unternehmensstandortdaten und ggfs. Zusatzdaten (zusammen „Unternehmensdaten“) an mindestens die vertraglich vereinbarte Anzahl von Verzeichnissen, Navigationssystemen, Apps & Maps (zusammen im Folgenden „Verzeichnisse“) aus dem aktuellen Verzeichnisportfolio von Ströer Online Marketing (einsehbar unter https://www.stroeer-online-marketing.de/produkte/li sting/smb-verzeichnisuebersicht/). Der Auftragnehmer ist bei der Auswahl der Verzeichnisse aus dem Verzeichnisportfolio frei, soweit nicht explizit im Vertrag bestimmte Verzeichnisse genannt sind. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übermittlung seiner Unternehmensdaten an ein bestimmtes Verzeichnis, soweit nicht explizit vereinbart, besteht nicht.

(7) Scheidet ein ausgewähltes Verzeichnis während der Laufzeit des Vertrags mit dem Auftraggeber aus dem Verzeichnisportfolio von Ströer Online Marketing aus, wird der Auftragnehmer ggfs. die Unternehmensdaten an ein anderes Verzeichnis aus dem Verzeichnisportfolio übermitteln, so dass zu jeder Zeit die Übermittlung an die vereinbarte Mindestanzahl an Verzeichnissen gewährleistet ist. Der Auftragnehmer schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Unternehmensdaten an die Verzeichnisse. Der Auftragnehmer bzw. der ggfs. von ihm beauftragte Dritte übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie hinsichtlich der Veröffentlichung der übermittelten Unternehmensdaten. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Unternehmensdaten, die Veröffentlichungsdauer, die Art der Veröffentlichungsdarstellung sowie der Umfang der veröffentlichten Unternehmensdaten hängt vom einzelnen Verzeichnis und dessen Nutzungsbedingungen, Qualitätsstandards und weiteren Richtlinien des Verzeichnisses bzgl. der übermittelten Inhalte ab und kann durch den Auftragnehmer nicht beeinflusst werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass aufgrund der ggfs. geltenden Nutzungsbedingungen/Richtlinien eines Verzeichnisses, dieses ggfs. die Veröffentlichung übermittelter Unternehmensdaten ganz oder teilweise ablehnt oder entsprechend der Richtlinien des Verzeichnisses verändert. Der Auftragnehmer sowie ggfs. der mit der Durchführung beauftragte Dritte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, übermittelte Unternehmensdaten, die unvollständig oder fehlerhaft sind (z.B. falsche Schreibweise des Städtenamens, falsche Postleitzahl) oder nicht dem vom jeweiligen Verzeichnis geforderten Format entsprechen, entsprechend zu ändern. Eine diesbezügliche Prüfpflicht besteht nicht. Sollte der jeweilige Verzeichnispartner die technischen Voraussetzungen hierfür erfüllen, wird der Auftragnehmer auch den Schutz vor Veränderung durch Dritte (Data-Lock) aktivieren. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen der Verzeichnispartner, d. h. insbesondere nicht für die ordnungsgemäße Veröffentlichung und Pflege durch die Verzeichnispartner oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen durch die Verzeichnispartner. Nach Vertragsende hat der Auftragnehmer das Recht zur sofortigen Löschung sämtlicher Einträge, wobei eine Verpflichtung zur Löschung nicht besteht.

(8) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die vom Auftragnehmer übermittelten Unternehmensdaten weiterhin in gleicher Form veröffentlicht bleiben. Aufgrund der vertraglichen und technischen Anbindungen an Verzeichnispartner sind die vom Auftragnehmer übermittelte Daten für bis zu 12 Monate ab Übermittlung dem jeweiligen Verzeichnis zugeordnet, so dass ein ggfs. gesetzter Schreibschutz (Data-Lock) für diesen Zeitraum möglicherweise nicht entfernt werden kann. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, auf die Deaktivierung des Schreibschutzes hinzuwirken oder Änderungen vorzunehmen. Da sich bei Verzeichniseinträgen aus technischen Gründen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Synchronisationsdienste schwerwiegende Probleme bei der Konsistenz der Profil-Daten ergeben können, stimmt der Auftraggeber zu, während der Vertragslaufzeit eines Vertrags über die Erstellung und Pflege von Verzeichniseinträgen mit keinem anderen Synchronisationsdienstleister zusammenzuarbeiten.

(9) Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen bzw. Produkte Dritter hierfür zu nutzen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Da der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit auch entscheidend davon abhängt, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber an der Realisierung der Projekte mitwirkt, verpflichtet sich dieser, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

  • dem Auftragnehmer Zugang zu erforderlichen Benutzerkonten und ggf. zu Profilen in sozialen Medien zu gewähren,
  • Angaben zu seinem Unternehmen und dessen Standorten zu machen,
  • fertige Werbemittel bereitzustellen,
  • für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts durch den Auftragnehmer – sofern beauftragt – Fotos und/oder Logos etc. an den Auftragnehmer zu übermitteln,
  • dem Auftragnehmer Zugang und ggfs. das Recht zur (alleinigen) Bearbeitung/Verwaltung von/zu bereits bestehenden Websites, Social Media Accounts, und/oder Google Ads-Account zu gewähren,
  • dem Auftragnehmer Zugang zu Content-Management-Systemen, Google Unternehmensprofil (Google My Business), Google Analytics, Webhosting, FTP etc. zu gewähren,
  • zur Prüfung/Korrektur/Freigabe vom Auftragnehmer erstellter Werbemaßnahmen/Kreativleistungen, wie Werbemittel und Texte,
  • für eine regelmäßige, grundsätzlich tägliche, ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten zu sorgen.


(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet, wird dem Auftraggeber jedoch auf dem Auftragnehmer auffallende Widersprüche hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen bzw. trägt dafür Sorge, dass die von ihm für Online-Werbemaßnahmen bereitgestellten Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten bzw. auf diese verlinken, insbesondere keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, enthalten/verlinken. Weiterhin ist der Auftraggeber von Verzeichniseinträgen/Listingmaßnahmen im gleichen Maße verpflichtet die Bewertungen/Kommentare Dritter, auf seinen Online-Präsenzen (insbesondere seiner Social Media Accounts (Facebook-Seite etc.), in seinen Verzeichnis-Einträgen (soweit hier eine entsprechende Kontakt-/Bewertungsfunktion besteht), seinem Google Unternehmensprofil, seiner Webseite auf deren Rechtmäßigkeit sowie Konformität mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen/Richtlinien des Betreibers des jeweiligen Portals/Verzeichnisses zu überprüfen und soweit erforderlich diese (je nach den gegebenen Möglichkeiten) zu löschen bzw. dem Betreiber zu melden. Der Auftragnehmer wiederum ist nicht zur Überprüfung der Kommentare/Bewertungen Dritter verpflichtet, wird den Auftraggeber jedoch auf ihm auffallende Kommentare/Bewertungen hinweisen.

(2) Der Auftraggeber verwendet und übermittelt an den Auftragnehmer ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte für die Nutzung im jeweiligen Produkt erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt dem Auftragnehmer die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung, im erforderlichen Umfang, der zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das dem Auftragnehmer eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, die Bearbeitung, die öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.

(3) Wenn der Auftraggeber für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts oder Erbringung anderer Kreativleistungen oder für die Übermittlung von Unternehmensdaten an Verzeichnisse durch den Auftragnehmer diesem Fotos/Logos/Bilder/ Texte/Unternehmensdaten und Informationen oder ähnliche Materialien (im Folgenden „Inhalte“) beizustellen hat, versichert er mit deren Bereitstellung – ohne dass der Auftragnehmer dies zu überprüfen hat – dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Auftraggeber im für die Erbringung der vereinbarten Leistung durch den Auftragnehmer bzw. von diesem beauftragte Dritte bzw. bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen die Leistungen der Verzeichnisbetreiber zustehen sowie soweit personenbezogene Daten bereitgestellt werden, deren auftragsgemäße Nutzung und Verarbeitung durch den Auftragnehmer bzw. von diesem beauftragte Dritte bzw. Verzeichnisbetreiber nicht gegen die jeweils einschlägigen Datenschutzvorschriften verstößt . Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer und ggfs. von diesem für die Erbringung der vereinbarten Leistung beauftragte Dritte sowie bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen die Verzeichnisbetreiber von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen diese wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen des Auftraggebers, fehlerhafter Angaben, verspäteter/unterlassener Meldung/Löschung rechtswidriger bzw. gegen die Nutzungsbedingungen/Richtlinien von Portalen/Verzeichnissen verstoßender Kommentare/Bewertungen Dritter sowie der Verletzung Rechte Dritter, insbesondere der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Auftraggeber beigestellter Unterlagen, Informationen oder anderer Materialien geltend machen.

(4) Der Auftraggeber ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung (Werbemittel, Social Media Accounts, Textbeiträge etc.) verpflichtet, soweit dieser im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Stehen dem Auftraggeber gemäß der vertraglichen Vereinbarung bei Abnahme noch Änderungs- und Korrekturrunden zu, kann er statt der Abnahme auch noch Änderungs-/Korrekturwünsche nennen. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen abnimmt oder die Abnahme verweigert bzw. dass er noch von seinem ggfs. vertraglich vereinbarten Recht auf Änderung/Korrektur Gebrauch macht, gilt die Abnahme als erteilt. Soweit der Auftraggeber für die Durchführung von Online-Werbemaßnahmen bzw. Google Ads-Maßnahmen verpflichtet ist, eine Zielseite (Webseite oder Social Media Accounts) zu nennen, auf welche das Werbemittel verweist und dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl eine ihm bekannte Webseite oder den Social Media Account des Auftraggebers als Zielseite zu verwenden. Der Auftragnehmer hat auch in diesem Fall diese Seiten nicht inhaltlich zu prüfen, der Auftraggeber haftet für deren Rechtmäßigkeit gemäß § 4 Abs. 2.

(5) Der Auftraggeber übernimmt mit Freigabe der vom Auftragnehmer für ihn erstellten Werbemittel, Texte, Social Media Auftritte und anderer Kreativleistungen die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, insbesondere deren wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit, soweit der Auftragnehmer nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Kreativleistung übernommen hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in einer Imagewerbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers trifft den Auftragnehmer in keinem Fall. Dem Auftragnehmer obliegt insofern keine Prüfpflicht. Der Auftragnehmer wird jedoch auf Risiken hinweisen, die dem Auftragnehmer bei der Vorbereitung und Erstellung der Kreativleistung bekannt werden.

(6) Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten und ggfs. Unternehmensclips gegenüber Verzeichnissen, Einrichten eines bzw. Optimierung eines bestehenden Google Ads-Kontos oder Social Media Auftritts), im Namen des Auftraggebers aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google Ads nach Übermittlung der Unternehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z. B. Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in ein Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies allein die Pflicht des Auftraggebers.

(7) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er vom Auftraggeber erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.

(8) Der Auftraggeber erteilt mit Abschluss des jeweiligen Vertrags dem Auftragnehmer und ggfs. vom Auftragnehmer bei der Erbringung der vereinbarten Leistung eingesetzten Dritten das nicht-exklusive, zeitlich und örtlich unbegrenzte, unwiderrufliche, unentgeltliche, unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht, die vom Auftraggeber für die Erbringung der Leistung beigestellten Inhalte insoweit zu nutzen, weiterzugeben und zu veröffentlichen, wie dies für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich ist sowie bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen das Recht, dem jeweiligen Verzeichnisbetreiber, soweit die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Verzeichnis dies vorsehen, ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbegrenztes, unwiderrufliches, unentgeltliches, unbegrenztes, unterlizenzierbares Recht zu erteilen, die übermittelten Unternehmensdaten und Informationen zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen und weiterzugeben.

§ 5 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind ausschließlich die in den jeweiligen Vertragsunterlagen ausdrücklich bestimmten Leistungen in den Preisen enthalten.

(2) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Verlängert sich der Vertrag nach § 6 Abs. 3, so gelten ab Beginn der Verlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preise des Auftragnehmers. Haben sich die Listenpreise im Vergleich zum vorhergehenden Vertragszeitraum um mehr als 10 % erhöht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist für die Zukunft zu kündigen, sofern sich der Auftragnehmer nicht zu einer Weiterführung des Vertrags zu den unveränderten Listenpreisen bereit erklärt. Die Kündigung hat in Text- oder Schriftform zu erfolgen und muss dem Auftragnehmer binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung gegenüber dem Auftraggeber zugehen.

(3) Bei der Erstellung von Kreativleistungen, wie beispielsweise der Texterstellung, werden Mehrleistungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, nach den vereinbarten Vergütungssätzen, ersatzweise nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise berechnet.

(4) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(5) Aufrechnungen sind nur mit Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis sowie unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.

(6) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einmalige Kosten (z. B. Erstellungs- und Einrichtungskosten) direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Die Abrechnung laufender Beträge erfolgt, soweit nicht abweichend vereinbart, monatlich im Voraus. Diese Rechnungsbeträge sind jeweils am 1. Tag des jeweiligen Monats/Leistungszeitraums ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges beim Auftragnehmer entscheidend. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zuleitung der Rechnungen an den Auftraggeber per Überweisung.

(7) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung des Vertrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Entgelts und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Soweit die Durchführung des Vertrags aus diesem Grund pausiert wird, hat der Auftragnehmer für den Pausierungszeitraum keinen Anspruch auf das hierfür vereinbarte Entgelt, sondern stattdessen einen Anspruch auf Entschädigung bezüglich der aufgrund der Pausierung nicht erbrachten Leistungen. Bezüglich der Höhe dieses Entschädigungsanspruchs gilt § 12 entsprechend.

(8) Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt in der Regel per E-Mail, zum Teil automatisiert. Der Auftraggeber hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Auftragnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt ist und insbesondere nicht durch Spam-Filter verhindert wird.

§ 6 Laufzeit, Vertragsende

(1) Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Der Auftragnehmer ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von seiner Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Starttermin, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Werbezeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn und erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall dem Auftraggeber den tatsächlichen Beginn des Vertrags und dessen Laufzeit noch einmal schriftlich mitteilen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung monatlicher Vergütungen in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht in Verzug ist oder bei grober Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

(3) Bei Verträgen über die Erbringung von Serviceleistungen für einen nach Monaten/Jahren vereinbarten Zeitraum, verlängern sich Verträge, deren Grundlaufzeit zum Ende eines Monats endet, jeweils um
den gleichen Zeitraum der Grundlaufzeit, bei einer Grundlaufzeit von mehr als einem Jahr lediglich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wurde. Bei Verträgen deren Grundlaufzeit nicht zum Ende eines Monats endet, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit zunächst bis zum Ende des Kalendermonats, in dem diese endet (Beendigungsmonat), soweit der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt wurde. Nach Ablauf des Beendigungsmonats verlängern sich auch diese Verträge jeweils entsprechend Satz 1, wenn diese nicht mit der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt worden sind. Soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

§ 7 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(1) Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Auftragnehmer in Textform bestätigt wurden.

(2) Ist für die Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen durch den Auftragnehmer die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, so verlängern sich verbindliche Fristen oder Termine um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist.

(3) Bei Verzögerungen infolge von nach Vertragsschluss vom Auftraggeber geforderte Anforderungen an die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, im Falle unzureichender Voraussetzungen beim Kunden (z.B. Hardware- oder Softwaredefizite), bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Problemen mit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Produkten oder Dienstleistungen Dritter, sowie sonstigen Verzögerungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, insbesondere bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, entgegenstehenden hoheitlichen Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfen, Sabotage und unvorhersehbarem Rohstoffmangel verlängern sich verbindliche Fristen und Termine zur Erbringung der Leistungen oder Teilleistungen entsprechend.

§ 8 Leistungsstörung

(1) Im Falle eines Mangels erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und der Auftraggeber kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht in den Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen vorgenommen hat.

(4) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Mängelfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

(5) Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers zuzuordnen ist und der Auftraggeber dies hätte erkennen können, kann der Auftragnehmer die für Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber erstattet und vergütet verlangen.

(6) Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, beginnend mit der Gesamtabnahme des Werks durch den Autraggeber. Dies gilt nicht für Schadensersatz-ansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

§ 9 Schutzrechte Dritter

(1) Beide Parteien erklären, dass sämtliche von ihnen einzubringenden und im Rahmen dieses Vertrages einzusetzenden oder der jeweils anderen Partei ggf. zu überlassenden Materialien und Inhalte frei sind von Rechten Dritter oder zumindest dazu berechtigt sind, diese zur Durchführung des Vertrages weiterzugeben sowie durch den Vertragspartner entsprechend nutzen und bearbeiten zu lassen. Beide Parteien stellen sicher, dass sie sämtliche zur Vertragsdurchführung notwendigen Rechte entweder originär oder durch entsprechende Vereinbarungen, z.B. mit freien Mitarbeitern oder sonstigen Vertragspartnern oder Erfüllungsgehilfen, erworben haben.

(2) Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen durch Dritte werden sich die Parteien unverzüglich unterrichten und einander wechselseitig die zur Abwehr des erhobenen Anspruchs erforderlichen Informationen und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen. Die jeweils andere Partei, hat, soweit sie den betroffenen Vertragsgegenstand eingebracht hat, die in Anspruch genommene Partei von allen daraus resultierenden Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzforderungen sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Vergleich oder ein Anerkenntnis über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erfolgt.

§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

1) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

(2) Von dem Aufrechnungsverbot sowie dem Verbot der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind Gegenansprüche des Auftraggebers, die auf der mangelhaften und/oder nicht vollständigen Erbringung der jeweiligen vertraglichen Leistung durch den Auftragnehmer beruhen, ausgenommen.

(3) Der Auftraggeber kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Auftragnehmers abtreten.

§ 11 Nutzungsrecht an Kreativleistungen

(1) Vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen Vereinbarung und soweit sich aus dem Vertragszweck nicht zwingend anderes ergibt, verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen, also an sämtlichen durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber jedoch ein einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.

(2) Beabsichtigt der Auftraggeber, die Kreativleistung darüber hinaus zu nutzen oder einzelne Elemente der Kreativleistung separat zu nutzen, so ist hierfür eine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit dem Auftragnehmer bzw. bei einzelnen Elementen ggfs. mit dem Urheber/Nutzungsrechtsinhaber des Elements zu schließen. Nutzt der Auftraggeber die Kreativleistung oder dem Auftragnehmer als Urheber zurechenbarer Teile hiervon ohne entsprechende Nutzungsvereinbarung bzw. über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, steht dem Auftragnehmer hierfür eine Vergütung entsprechend des aktuellen Auftragnehmer Vergütungsverzeichnisses bzw., falls die Art der Nutzung nicht geregelt ist, eine Vergütung in der marktüblichen Höhe zu.

(3) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung durch den Auftraggeber. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber jedoch die vorläufige Nutzung bis auf Widerruf. Der Auftragnehmer kann die vorläufige Einräumung des Nutzungsrechts, soweit sich der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung oder einer Teilvergütung in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs widerrufen.

§ 12 Vertragsstörungen/Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung des Auftragnehmers bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

(4) Die sich aus § 12 Abs 1 bis 3 ergebenden Haftungsregelungen sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten oder sich aus gesetzlichen Regelungen ergebenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen, soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt, ausschließlich gegenüber dem Auftragnehmer. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer sich bei der Durchführung der jeweiligen Leistung Produkten oder Dienstleistungen Dritter bedient. Der jeweilige Dritte gibt keinerlei Gewähr oder Garantie gegenüber dem Auftraggeber ab.

(5) Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z. B. Kündigung des Auftragnehmers wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber) oder kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat der Auftragnehmer, neben dem Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, einen Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Diese beträgt bei allen Produkten und Dienstleistungen, wie Suchmaschinenoptimierung, Google Ads-Werbemaßnahmen, Texterstellung, Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträge 30% der auf die Restlaufzeit entfallenden Entgelte. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass aufgrund von geringeren Aufwendungen des Auftragnehmers der Zahlungsanspruch geringer ist. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

(6) Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Ratenzahlungsvereinbarung fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit wenigstens zwei Raten überfällig ist und der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist über die bevorstehende Kündigung informiert hat. In diesem Fall wird der dem Vertrag zugrunde liegende Rechnungsbetrag nach Abzug der schon geleisteten Raten sofort fällig.

(7) Dem Auftraggeber ist die Bedeutung und Notwendigkeit regelmäßiger, grundsätzlich täglicher ordnungsgemäßer Datensicherung bekannt. Sollte der Auftraggeber die Datensicherung nicht bzw. nicht in entsprechendem Umfang vornehmen, so ist die Haftung des Auftragnehmers begrenzt auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

(8) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.

§ 13 Geheimhaltung und Referenzen

(1) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen, wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

(2) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Presseerklärungen und Auskünften auf die Arbeit für den Auftraggeber Bezug nehmen, ihn als Referenz auf seiner Internetseite nennen und zu Demonstrationszwecken im Rahmen dieses Vertrages erbrachte Leistungen wiederzugeben. Der Auftraggeber erhält von der Kundenwebsite einen Backlink aus dem Impressum mit dem Zusatz „Online-Marketing-Beratung von enlinea“.

§ 14 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwäbisch Hall.

§ 15 Datenschutz

Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

Stand: 04/2023